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...bis zur nächsten Räuber-Kneißl-Classic's

Leistungen

Unsere Leistungen pro Team (Auto mit 2 Personen):

  • Startnummern
  • Roadbook
  • Mittagessen
  • Kaffee und Kuchen
  • Abendmenü 
  • Sponsorengeschenke
  • wertvolle Holzskulpturen für die ersten Plätze
  • Pokale und Urkunden für alle Teams

und selbstverständlich viel Freude beim Kennenlernen Gleichgesinnter!

 

Die Prüfungen werden mit Lichtschranken und Radargeräten durchgeführt, Auswertung durch Computerprogramme.

 

Die Startgebühr über 138.00 Euro bezieht sich für ein Team, bestehend aus einem Fahrzeug und zwei Personen.

Weitere Beifahrer: 35.00 Euro.

Nennschluss ist der 11. Juni 2010

Das Startfeld ist auf 95 Autos begrenzt.

 

Achtung: weitere Beifahrer müssen gemeldet werden! 

Kein Einlass weiterer Personen / Kinder ohne Namensschild bei der Abendveranstaltung!

Anmeldungen ohne Geldeingang (Scheck, Barzahlung oder Überweisung) werden ab 12. Juni 09 gestrichen.

 

Die Auswahl der Fahrzeuge wird nach folgenden Gesichtspunkten ausgewählt:

  • nach Eingang der Nennung
  • nach dem historischen Wert und der Seltenheit
  • nach der Anzahl der bau/typgleichen Fahrzeuge
  • bei gleichen Fahrzeugen nach Nennungseingang

Der Veranstalter behält sich das Recht vor Fahrzeuge ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

Mit der Annahme des Fahrzeugs ist das Nenngeld (auch bei Nichtteilnahme) fällig und wird nicht zurückerstattet.

! Nenngeld = Reuegeld !

Haftung:

Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern (Bewerber, Fahrer und Beifahrer) jede Haftung für Personen-, Sach und Vermögensschäden ab, die vor, während und nach der Veranstaltung eintreten. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihren Angehörigen durch Abgabe der Nennung für jeden im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erlittenen Schaden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen der Veranstaltenden Firma Alpenland-Veranstaltungen und dem helfenden FKA (Freundeskreis klassischer Automobile), dessen Mitarbeiter, Mitglieder und Helfer, gegen Behörden, Servicedienste und irgendwelche andere Personen die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Angehörigen auf ihr Recht zur Anrufung ordentlicher Gerichte. In den Verzicht sind auch die dem Verzichtenden gegenüber unterhaltsberechtigten Personen einbezogen. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dieser Veranstaltung teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und ihrem Fahrzeug verursachten Schäden. Mit der Abgabe der Nennung bestätigen die Teilnehmer, dass die Fahrzeuge der StVZO entsprechen und dass während  der gesamten Fahrt die Regeln der StVO eingehalten werden. Verstöße und / oder falsche Angaben führen zur Disqualifikation und Ausschluss.

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